Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen: ob durch Unfall, Krankheit oder gesundheitlichen Verfall im Alter. Die steigende Lebenserwartung macht private Pflegevorsorge (Pflegeversicherung) immer wichtiger. Jeder Dritte über 80 ist mittlerweile ein Pflegefall! Und in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50 Prozent wachsen!

82 Prozent der Bundesbürger gehen einer Studie zufolge davon aus, dass sie durch die gesetzliche Pflegeversicherung für diesen Fall nicht ausreichend abgesichert sind. Trotzdem haben demnach bisher nur 16 Prozent eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen.

Angst hoch, Vorsorgeniveau niedrig!

Selbst unter denjenigen, die weder versichert sind noch innerhalb eines Jahres werden wollen, halten zwei Drittel eine private Pflegezusatzversicherung für wichtig. Das sind mehr als 33 Millionen Deutsche, die das Problem erkannt haben, die Lösung aber auf unbestimmte Zeit vor sich herschieben.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bieten bei ambulanter oder stationärer Pflege nur eine völlig unzureichende Grundabsicherung mit Teilkasko-Charakter. Diese Leistungen sind bei gesetzlich und privat Krankenversicherten identisch.

Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil bei einer stationären Pflege? Das kann ja nach Region stark schwanken. Bei Pflegestufe III liegt der Schnitt bei 1.790 €. Diese Kosten sind monatlich vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. In Metropolregionen kann dieser Betrag weit höher liegen.
Reicht die Rente nicht, muss das jahrelang ersparte Vermögen aufgebraucht werden. Ist das weg, müssen Kinder / Enkelkinder als Unterhaltspflichtige (§ 1601 BGB) die Kosten tragen – mit ihrem Einkommen und Vermögen! Kinder haften für ihre Eltern!

Die Lösung besteht auch hier aus frühzeitiger privater Vorsorge – sowohl für sich selbst, als auch für Eltern (nur bis Alter 70 / 75 möglich) und Kinder.

Als Pflegeversicherung gibt es drei Arten von Pflegetarifen:

  • Pflegekostenversicherung: Erstattet zweckgebunden die tatsächlich angefallenen Kosten nach vereinbarter Tarifleistung.
  • Pflegetagegeldversicherung: Zahlt einen festen vereinbarten Tagessatz pro Pflegestufe, ggf. prozentual gestaffelt, zur freien Verfügung. Häufig die sinnvollste Lösung.
  • Pflegerentenversicherung: Zahlt eine lebenslange garantierte Rente zzgl. Überschüssen.

Wir prüfen für Sie, welche Absicherung die richtige ist und welche Gesellschaft hier bestmögliche Absicherung bietet.

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